Konzept einer Erziehungspartnerschaft
(zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
der Trautwein-Grundschule Moosbach)
Vorbemerkung:
In der
Bayerischen Verfassung wird als oberster Bildungsauftrag der Schule festgelegt:
Die Schule
soll nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter
bilden.
Gerade der
2. Halbsatz verpflichtet damit die Schulen, sich nicht mit Wissensvermittlung
oder kognitiven Kompetenzen zufrieden zu geben, sondern Schülern eine Entwicklung
zu eigenständigen Persönlichkeiten zu ermöglichen und hierzu soziale
Kompetenzen zu vermitteln. Hieraus ergibt sich eine partnerschaftliche Aufgabe
von Lehrern und Eltern. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten und sich
gegenseitig unterstützen.In einer pluralistischen
Gesellschaft sind nun die Vorstellungen hierzu sicherlich sehr verschieden
hinsichtlich der Erziehungsziele und Erziehungsstile. Trotzdem ist ein
menschenwürdiges und vernünftiges Zusammenleben in einer Gemeinschaft (Familie,
Schule, Gemeinde, Betrieb, Gesellschaft) nur möglich, wenn es gemeinsame
Vorstellungen über Erziehungsziele und anzustrebende soziale Kompetenzen
zwischen Schülern, Lehrern und Eltern gibt und jeder bereit ist, diese zu
unterstützen und durch festgelegte Verfahrens- und Vorgehensweisen zu
realisieren.
Alle müssen also „an einem Strang ziehen" in der Überzeugung, dass
alles letztlich im Interesse der gemeinsamen Erziehungsaufgabe und zum Wohle
der Schüler geschieht.
1. Kompetenzen,
Erziehungsziele
Achtung
vor der Würde eines jeden Mitmenschen
Respekt
vor der Meinung und der Eigenart unserer Mitmenschen
Toleranz
und Freundlichkeit gegenüber Menschen mit anderer Sprache, Kultur, Religion,
Hautfarbe, Lebenseinstellung,…
Höflichkeit
und Hilfsbereitschaft (gerade auch gegenüber Schwächeren)
Rücksichtnahme
Zuverlässigkeit
Anstrengungsbereitschaft,
Durchhaltewillen, Leistungsbereitschaft
Ordnung
halten
Fremdes
Eigentum zu achten und pfleglich zu behandeln (Bücher, …)
Lebensraum
Schule sauber zu halten und sich hierfür verantwortlich zu fühlen
Ehrlichkeit
und Bereitschaft, zu eigenem Fehlverhalten zu stehen und dafür Verantwortung zu
übernehmen
Anerkennung
und Beachtung von Gesetzen, Schulordnung und Verhaltensregeln
Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen und sich in und außerhalb der Schule zu engagieren
und sich nicht auf andere zu verlassen
Keine
verbale oder gar körperliche Gewalt, kein Mobbing
2. Enge Zusammenarbeit
Lehrer, Schüler, Eltern
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine enge, vertrauensvolle und
ehrliche Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Gruppen unerlässlich.
Die Loyalität und Unterstützung der Eltern sind unverzichtbar.
Möglichkeiten hierfür sind:
Telefonate (schneller und intensiver Informations- und
Meinungsaustausch)
Besuch der Elternabende, Infoveranstaltungen, Elternsprechtage
und der Lehrersprechstunden (auch eine individuelle Terminvereinbarung muss hier
möglich sein!)
Schriftliche Mitteilungen der Schule
Schriftliche Mitteilungen der Eltern (im Hausaufgabenheft)
Inanspruchnahme externer Hilfen: Schulberatung, Schulpsychologe, Jugendamt,
Erziehungsberatungsstelle, Förderzentren, …
Bei der Klärung von Problemen, egal welcher Art, ist es
unerlässlich, dass alle Parteien angehört werden, um ein möglichst objektives
Bild zu gewinnen und angemessene Maßnahmen einsetzen zu können. Mitteilungen von Eltern an Lehrer oder von Lehrern an die
Eltern sollten dabei nicht als Einmischung oder Belästigung gesehen werden,
sondern als das Bemühen, gemeinsam dem Erziehungsauftrag gerecht zu werden.
Differenzen sollen dabei offen und ehrlich (aber nicht vor den betroffenen
Schülern) diskutiert und gemeinsame Lösungen gesucht werden. (Eltern und Lehrer
sind keine Gegner oder Feinde, sondern Partner, die es gut mit den ihnen
anvertrauten Kindern meinen!)
3. Erzieherische Maßnahmen
Jeder Mensch, auch jeder Schüler, macht Fehler und darf
Fehler machen. Niemand ist perfekt! Es ist aber wichtig, zu lernen, mit Fehlern
zu leben, zu ihnen zu stehen, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen,
Konsequenzen zu tragen und aus ihnen zu lernen.
Die folgenden Maßnahmen sollen die Schüler dabei
unterstützen, sie müssen sach- und schülergemäß eingesetzt werden und
verhältnismäßig sein. Sie stellen keine einzuhaltende Reihenfolge dar. Über die zu
ergreifenden Maßnahmen entscheidet der Lehrer, bzw. die Schule.
Gespräche
(als wichtigste und grundlegende Form zur Lösung von Problemen)
Ermahnung
sich
entschuldigen
zusätzliche
Arbeiten ( das Fahrrad eines Mitschülers putzen, einen Kuchen für die Klasse
backen, Referate, Übernahme von Diensten in der Schule, Arbeiten im Elternhaus
übernehmen,….)
Zusatzaufgaben
( Aufsatz schreiben, Gedichte lernen, Übungsaufgaben zu verschiedenen Fächern)
Nacharbeit
in der unterrichtsfreien Zeit
Schriftliche
Mitteilung
Verweis
Verschärfter
Verweis
Ausschluss
vom Unterrricht
(weitere
Maßnahmen nach Art. 86 BayEuG werden hoffentlich nicht nötig!)
4. Regeln und Richtlinien regeln den „Unterrichtsbetrieb" und das
Zusammenleben an unserer Schule
Die folgenden Anhänge sind Bestandteil unseres
Erziehungskonzeptes:
a)
Schulhausordnung
b)
Unser
Sozialziele-Center
c)
Pädagogische
Richtlinien und Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten Schulalltags